32. Schulchortage Baden-Württemberg 2024 in Ulm

logoin Kooperation mit dem Internationalen Donaufest Ulm/Neu-Ulm

Termin: 11. und 12. Juli 2024   Bewerbungsschluss: 7. Februar 2024

Nach der erfolgreichen Kooperation mit dem Internationalen Donaufest Ulm/Neu-Ulm im Jahr 2018 ist es gelungen, diese Zusammenarbeit wieder aufleben zu lassen und so lautet das Motto der Schulchortage 2024 in Ulm „Junge Chöre entlang der Donau 2.0“. Alle Schulchöre des Landes Baden-Württemberg sind herzlich eingeladen, sich um eine Teilnahme an den 32. Schulchortagen Baden-Württemberg 2024 in Ulm zu bewerben.

Das Schulchor-Festival wird von der gastgebenden Stadt Ulm in Kooperation mit dem Internationalen Donaufest Ulm/Neu-Ulm und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg ausgeschrieben und veranstaltet (die organisatorische Umsetzung obliegt dabei dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) – Außenstelle Ludwigsburg). Die Schulstiftung Baden-Württemberg fördert die Schulchortage.

Geplant sind folgende Konzerte:

  • Donnerstag, den 11. Juli 2024, 19 Uhr, Stadthaus Ulm, Chorkonzert
  • Freitag, den 12. Juli 2024, vormittags Begegnungskonzert(e) der Grundschulen (mit Gastchor) und abends im Kornhaus in Ulm Chorkonzert
  • Samstag, den 13. Juli 2024, 19 Uhr, Pauluskirche Ulm, Kooperationskonzer mit einem Festivalchor (Schulchor aus BW und zwei Gastchören aus Donauländern) unter der Leitung von Yuval Weinberg, Leiter des SWR-Vokalensembles Stuttgart und einem Beitrag des SWR-Vokalensembles Stuttgart
  • In der Woche vom 8. Juli – 13. Juli 2024 sind außerdem jeweils nachmittags Auftritte auf dem Open Air Gelände des Internationalen Donaufestes entlang der Donau geplant (Beschallungstechnik für Chöre ist auf den Bühnen vorhanden) – ein Auftritt auf dem Donaufest ist auch ohne eine weitere Konzertbeteiligung möglich. Dieses Angebot richtet sich vor allem auch an alle Chöre Ulms und der Region.

Zur Förderung des deutschsprachigen Singens wird in Ulm wieder der Chorpreis deutsche Sprache vergeben. Ausgeschrieben werden jeweils zwei Preise für die beste Darbietung eines Pflichtstückes in der Kategorie SAM und zwei Preise für die beste Darbietung einer Melodie/eines Kanons in der Kategorie Grundschulchor/gleiche Stimmen.

Die genauen Bedingungen zum Chorpreis erhalten Sie hier. Dankenswerterweise ermöglichen die Stiftung „Singen mit Kindern“, der Badische Chorverband und der Schwäbische Chorverband sowie das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg diesen Preis und sind jeweils mit einem Mitglied in der Jury vertreten.

Die Anmeldung sollte bis 7. Februar 2024 zunächst per Mail formlos gerichtet sein an die Leiterin der Schulchortage Baden-Württemberg, Frau Christiane Dech, Beauftragte des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport BW für die Schulchöre des Landes (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  -  auch für mögliche Rückfragen) .

Eine Zulassung richtet sich nach der bestmöglichen Programmzusammenstellung und weiteren Kriterien (Schulart, Art des Chores, Referenz...). Die Auftrittszeit ist bei allen Konzerten auf 15-20 Minuten begrenzt. Die An- und Abreise der teilnehmenden Chöre erfolgt jeweils am Auftrittstag und zu den Fahrtkosten wird nach Maßgabe ein Zuschuss gewährt.

Wir würden uns sehr über Ihre Bewerbung freuen!

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