Informationen zur musikalischen Dauerkooperation zwischen Schule und Verein oder Kirche ab 2023
Seit dem Jahr 2002 werden in Baden-Württemberg musikalische Dauerkooperationen zwischen Schulen und Vereinen oder Kirchen gefördert.
INFORMATIONEN zur musikalischen Dauerkooperation zwischen Schule und Verein oder Kirche ab 2023 (pdf 24 kb)
ANTRAGSFORMULAR zur Dauerkooperation (pdf 35 KB)
FOLGE-ANTRAGSFORMULAR zur Dauerkooperation (pdf 27 KB)
1. Voraussetzungen für musikalische Dauerkooperationen
Zwei Partner, bestehend aus Schule und Verein oder Kirche realisieren eine musikalische Kooperation, die an den Gegebenheiten vor Ort orientiert und auf Dauer angelegt ist.
2. Was wird gefördert?
Alle mit der musikalischen Kooperation anfallenden Kosten wie z. B. Notenkauf, Instrumente, Öffentlichkeitsarbeit, Mieten, Aufwandsentschädigungen für Ensembleleiterinnen und -leiter, Probenwochenende.
3. Antragsstellung
Die Kooperationspartner stellen gemeinsam einen Antrag auf Einführung einer musikalischen Dauerkooperation Schule – Verein/Kirche.
Der Antrag geht
- bei Kooperationen Schule -Verein an den zuständigen Musikverband des Vereins,
- bei Kooperationen Schule - Kirche an das jeweilige Amt für Kirchenmusik.
4. Förderdauer und Förderhöhe
Die Förderung wird immer für ein Schuljahr bewilligt und bei Verlängerung für max. 5 aufeinanderfolgende Jahre gewährt. Für die Verlängerung muss ein jährlicher Folgeantrag beim zuständigen Musikbund bzw. Amt für Kirchenmusik gestellt werden. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Umfang der Maßnahme und wird jährlich neu festgelegt. Sie kann zwischen 300 € und 900 € pro Schuljahr betragen, im Einzelfall sind Abweichungen möglich. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.
5. Jährlicher Verwendungsnachweis und Jahresbericht
Einen jährlichen Verwendungsnachweis in Form einer Abrechnung legen
- die Vereine dem zuständigen Musikbund,
- die Kirchen dem jeweiligen Amt für Kirchenmusik vor.
Die beteiligten Schulen senden einen jährlichen Bericht über den Stand der Kooperation (Ablauf, Entwicklung, Perspektiven) mit Unterschrift der Schulleitung
- bei Kooperationen mit Vereinen an die zuständigen Kooperationsbeauftragten (Kontakt über Musikverbände oder den Landesmusikverband, LMV)
- bei Kooperationen mit Kirchen an das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) - Außenstelle Ludwigsburg (z. Hd. von Frau Ehehalt)
6. Termine
- Erstantragsstellung bis 31.01. des Jahres, ab dessen folgendem Schuljahr die Kooperation gefördert werden soll.
- Folgeantrag bis 31.01. des geförderten, laufenden Schuljahres.
- Nachweise bis 31.01. nach Ablauf des in der Bewilligung festgelegten Förderzeitraums.
7. Kontakt per E-Mail:
Koordinierung:
Kontakt - Dauerkooperationen
Herr OStR Matthias von Schierstaedt
Referent im Fachbereich Kulturelle Angelegenheiten
Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL)
Außenstelle Ludwigsburg
Reuteallee 40
71634 Ludwigsburg
Tel.: 07141-140 1619
E-Mail: